Fünf Millionen Fußball-Fans verfolgen WM per PC am Arbeitsplatz
13 Prozent verfolgen die Spiele am Arbeitsplatz per Live-Ticker, 9 Prozent als Live-Video im Internet.
"Für Fußball-Fans ist das Web ein attraktiver Informationskanal, gerade bei Großereignissen wie der WM", sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. "Das ist eine Herausforderung für viele Arbeitgeber. Unternehmen sollten mit der privaten Internetnutzung im Job offen umgehen und klare Regeln definieren."
Fast jeder zweite Berufstätige (43 Prozent) verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke, jeder vierte (25 Prozent) sogar täglich. Das geht aus einer BITKOM-Studie zur Internetgesellschaft hervor, die von dem Hamburger Institut Aris durchgeführt wurde. Umgekehrt sind zwei Drittel der Berufstätigen (67 Prozent) auch nach Büroschluss regelmäßig für Kunden, Kollegen oder Chefs per Internet oder Handy erreichbar. "Die Grenze zwischen Job und Privatleben ist längst gefallen", so BITKOM-Präsident Scheer. "Sowohl Firmen als auch Arbeitgeber können von einer gewissen Flexibilität im Umgang mit dem Web profitieren." Der BITKOM rät Unternehmen, klare Regeln für die private Internet-Nutzung im Job zu formulieren, aber auch für die Erreichbarkeit der Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeit.
Ob das private Surfen im Job erlaubt ist, regelt kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab:
1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte eher nicht von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung aus. Arbeitnehmer sollten sich vorsichtshalber an dem Grundsatz orientieren: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht zulässig.
3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen - durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf der Chef das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.
5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.
Quelle: Pressemeldung BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.
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